(Information aktualisiert am 17.5.2019)

Briefwahllokal im Rathaus hat geöffnet

Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)

Wahltermin

Am 26. Mai 2019 finden die Kommunal- und Europawahlen statt.

An diesem Tag werden zeitgleich die Abgeordneten für das Europäische Parlament, die Mitglieder für die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und die Ortsbeiräte der Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren gewählt.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Europawahl und/oder die Kommunalwahl erhalten beginnend mit dem 17. April 2019 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 26. Mai 2019 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Ebenso ist dort ersichtlich, für welche Wahl Sie wahlberechtigt sind.

Briefwahl

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie, unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite, schriftlich einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellen. Der Brief muss von Ihnen frankiert werden. Weiterhin kann die Beantragung per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de, per Telefax (0331 289-3880) oder ab dem 15. April 2019 mit einem Online-Formular erfolgen. Bitte geben Sie Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum, die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns auch die Versandanschrift mitteilen.

Jeder Wahlberechtigte muss für sich persönlich einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Antragstellung auf Grund der Postversandzeiten nur bis zum 22. Mai 2019 um 24.00 Uhr möglich ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Ab dem 6. Mai 2019 ist das Briefwahlbüro im Raum 1.077 des Stadthauses geöffnet. Hier ist eine persönliche Antragstellung für Sie möglich. Bringen Sie bitte dazu den Personalausweis oder den Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit. Sie können auch gleich vor Ort Ihre Stimme abgeben und den dann verschlossenen Wahlbrief im Briefwahlbüro zurücklassen. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann bringen Sie bitte eine entsprechende schriftliche Vollmacht mit.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der 1. Etage des Stadthauses (Friedrich-Ebert-Straße 79/81) im Raum 1.077 und ist barrierefrei zu erreichen.

Geöffnet ist das Briefwahllokal vom 6. Mai bis zum 24. Mai 2019 wie folgt:

  • Montag           8.00 bis 18.00 Uhr
  • Dienstag         8.00 bis 18.00 Uhr
  • Mittwoch         8.00 bis 18.00 Uhr
  • Donnerstag     8.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag            8.00 bis 14.00 Uhr
  • Zusätzlich am Freitag den 24. Mai von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Raum 124 des Stadthauses.

Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie also unter Berücksichtigung der normalen Postlaufzeiten, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. Nutzen Sie gegebenenfalls die Postbriefkästen der Stadtverwaltung, diese werden am Wahltag um 18.00 Uhr letztmalig geleert.

Haben Sie weitere Fragen zur Briefwahl, beantworten wir sie gern unter der Telefonnummer 0331 289-3870.