Beteiligung zum B-Plan "Leipziger Dreieck"
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 127 „Leipziger Dreieck“ lag bis einschließlich 23. Mai 2018 gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnte jeder die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Es finden sich auch die dazugehörigen Begründungen einschließlich Umweltbericht und die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bei den Auslegungsunterlagen.
Der Bebauungsplanentwurf war ausgelegt im Bereich Verbindliche Bauleitplanung der Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 1, 8. Etage. Einzusehen war er montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 14 Uhr. Für Informationen stand Jana Jung, telefonisch unter 0331 289 25 51 oder persönlich dienstags von 9 bis 12 und 13 und 18 Uhr im Zimmer 826 zur Verfügung (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung).
Das Leipziger Dreieck ist einer der am stärksten frequentierten und wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Potsdamer Stadtgebiet. Als Doppelkreuzung Heinrich-Mann-Allee / Brauhausberg / Leipziger Straße / Friedrich-Engels-Straße südlich der Langen Brücke nimmt das Leipziger Dreieck wichtige Verteilfunktionen war und ist durch seine direkte Lage zum Potsdamer Hauptbahnhof von einer starken Mischung von Autoverkehr, Öffentlichem Nahverkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr gekennzeichnet. Zur Verflüssigung des Verkehrs und Erhöhung der Gesamtleistungsfähigkeit plant die Landeshauptstadt Potsdam eine grundlegende Umgestaltung des Leipziger Dreiecks.
Vor Beginn der geplanten baulichen Veränderungen der Gleistrassen ist zunächst das erforderliche Baurecht zu schaffen. Dies soll durch den Bebauungsplan Nr. 127 „Leipziger Dreieck“ erfolgen.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, sind auch online unter: www.potsdam.de/beteiligung einsehbar. Die Informationen über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes finden Sie ebenfalls im aktuellen Amtsblatt 04/2018 der Landeshauptstadt Potsdam.