Bebauungsplan Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
06.03. bis einschließlich 07.04.2023
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 03/2023
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen war auf Potsdam.de und ebenfalls auf dem Planungsportal Brandenburg einsehbar.
Kontakt
Frau Kunert, Bereich Stadtraum Nord
Telefon: 0331 289-2517
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Aushang im
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10
14467 Potsdam, 3. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
Einsichtnahme in DIN-Normen
Die der Planung zugrunde liegenden DIN- und sonstige technische Vorschriften konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs.3 BauGB folgende Hinweise gegeben: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Stellungnahmen zur Planung konnten unter Angabe des Namens des Bebauungsplans bis zum 07.04.2023 eingereicht werden.
Hinweis: Eingeschränkter Service nach Bedrohungslage der IT-Infrastruktur
Das Netzwerk der Landeshauptstadt Potsdam war zeitweilig aus Sicherheitsgründen offline. Die Telefone waren davon nicht betroffen. Ein Zugriff auf die Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam war möglich. Die Kommunikation über E-Mails stand zur Verfügung. Es wurde empfohlen, das Planungsportal Brandenburg zur Information und Beteiligung zu nutzen.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://www.potsdam.de/kategorie/beteiligung-der-bauleitplanung.