Bebauungsplan „Babelsberg Süd"
Verfahrensstand:
17.09.2020 bis 02.10.2020
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung,
Erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN - B 08 „Babelsberg Süd“
Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14/2020
Die nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.
Ort der Auslegung:
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Bereich Stadterneuerung
Hegelallee 6-10, Haus 1, 3. Etage
(Bitte die nachfolgenden Hinweise bezüglich Corona-Schutz beachten.)
Zeit der Auslegung:
montags bis donnerstags 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Informationen:
Frau Hain
Zimmer 329, Tel. 0331-289 32 15
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Bereich Stadterneuerung
Telefon: +49 331 289-3221
E-Mail: Stadterneuerung@Rathaus.Potsdam.de
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadterneuerung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 3. Etage
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs. 3 BauGB folgende Hinweise gegeben:
Die in diesem Bebauungsplan zitierte DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs beziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen konnten bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend konnten alle Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während des o. g. Zeitraums unter www.potsdam.de/beteiligung sowie unterhttp://blp.brandenburg.de eingesehen werden.
Stellungnahme zum Bebauungsplan:
Stellungnahmen konnten schriftlich oder per E-Mail unter der Angabe des Namens des Bebauungsplanes bis einschließlich 02.10.2020 eingereicht werden.
Hinweise bezüglich Corona-Schutz (SARS-CoV-2):
- Die Unterlagen konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam nach Anmeldung eingesehen werden.
- Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache wurden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.
- Es wurde darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet auf der Seite der Landeshauptstadt oder der Seite des Landesportals (siehe http://blp.brandenburg.de) zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen.
- Es wurde darum gebeten, Stellungnahmen ausschließlich auf dem schriftlichen Weg postalisch (Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam) oder per Mail (Stadterneuerung@rathaus.potsdam.de) oder per Fax (0331 289-843222) einzureichen.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: www.potsdam.de/kategorie/beteiligung-der-bauleitplanung.