(Information veröffentlicht am 10.5.2024)

Bebauungsplan am Hauptbahnhof

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle

Verfahrensstand:

10.05.2024 – 24.05.2024

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, erneute Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A „Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A „Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle ist vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam nach der Veröffentlichung geändert worden. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB ist die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten Teile und die möglichen Auswirkungen der Änderungen beschränkt.

Die Unterlagen, die Gegenstand der erneuten Veröffentlichung sind, waren auf Potsdam.de bereitgestellt. Sie waren ebenfalls auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg einsehbar.

Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 06/2024

Kontakt

Frau Eichler, Bereich Stadtraum Süd-Ost
Telefon: +49 331 289-2527
E-Mail: stadtraum-sued-ost@Rathaus.Potsdam.de

öffentliche Auslegung

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 14:00 Uhr

Informationen

Frau Eichler, 
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam, Haus 1
Raum 825

Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahmen zur Planung

Es wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs.3 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderung des Bebauungsplanentwurfs und die möglichen Auswirkungen der Änderung beziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen zur Änderung der Planung konnten unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes bis zum 24.05.2024 eingereicht werden.