(Information veröffentlicht am 12.10.2021)

Aktuelles Volksbegehren

Volksbegehren "Sandpiste" (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)
Volksbegehren "Sandpiste" (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)
Volksbegehren "Sandpiste" (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Am 12. Oktober 2021 beginnt im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“.

Der Wortlaut des Volksbegehrens enthält folgende Forderungen:
 

„Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘“

Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h.  für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.

Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.


Namen und Wohnorte der Vertreter und Stellvertreter:

  • Vertreter: Gerd Kirchner, Falkensee
    Stellvertreterin: Roswitha Gerner Retzow
  • Vertreterin: Dr. Stefanie Gebauer, Kremmen
    Stellvertreter: Heinz Ließke, Oranienburg
  • Vertreter: Péter Vida, Bernau bei Berlin
    Stellvertreter: Siegfried Wittkopf, Neuruppin
  • Vertreter: Thomas Richter, Prenzlau
    Stellvertreterin: Rita Altenburg, Großräschen
  • Vertreter: Dr. Winfried Ludwig, Beelitz
    Stellvertreter: Gerold Maelzer, Stahnsdorf

Der Zeitraum, in dem die Eintragungslisten ausliegen, beträgt sechs Monate und endet am 11. April 2022 um 16 Uhr.

Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen, die:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Landeshauptstadt Potsdam befindet sich der Eintragungsort, an dem die Potsdamer Eintragungsberechtigten ihre Unterschrift für das Volksbegehren leisten können, im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81. Ohne vorherige Terminvergabe kann die Eintragung zu folgenden Öffnungszeiten getätigt werden:

montags 10 bis 18 Uhr
dienstags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr
freitags 8 bis 14 Uhr.

Bei der Unterschriftsleistung ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es ist der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft. Bei mehrfach geleisteten Eintragungen durch eine eintragungsberechtigte Person werden mit der Gültigkeitsprüfung alle Eintragungen ungültig.

Jeder Eintragungsberechtigte hat auch das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Hierzu kann beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, ein Eintragungsschein beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax (0331/289 38 80) oder elektronisch unter https://egov.potsdam.de/umfrage/l/volksbegehren bzw. per E-Mail (Briefwahl@rathaus.potsdam.de) gestellt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Nach Antragstellung erhält die eintragungsberechtigte Person vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem rosafarbenen Rückumschlag zugesendet. Jedem Eintragungsschein wird der Wortlaut des Volksbegehrens beigelegt. Außerdem muss - wie bei einer Briefwahl - mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass man persönlich den Eintragungsschein gekennzeichnet hat.
Der rosafarbene Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Kreisabstimmungsleiter
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen bis zum 11. April 2022 im ganzen Land Brandenburg mindestens 80.000 gültige Unterschriften geleistet werden. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik beschäftigen. Wenn er dann dem Anliegen nicht stattgibt, wird ein Volksentscheid durchgeführt.