Lärmaktionsplanung wird fortgeschrieben
Derzeit schreibt die Landeshauptstadt die Lärmaktionsplanung für Potsdam fort. Wie bereits bei den vergangenen Bearbeitungsstufen der Lärmaktionsplanung bildet die Einbindung der Öffentlichkeit einen wesentlichen Bestandteil.
Im Fokus der derzeitigen Fortschreibung stehen Lärmbelastungen ausgehend von den Hauptverkehrsstraßen, der Straßenbahn, den Haupteisenbahnstrecken, den Industrie- und Gewerbegebieten und ausgewählten kleineren Straßenzügen und Bahnstrecken der Landeshauptstadt Potsdam.
Am 20. September 2023 fand eine Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in der die gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden sowie in einem regen Austausch erste Betroffenheitsschwerpunkte identifiziert werden konnten. Im 2. Öffentlichkeitstermin am 17. April dieses Jahres wurde der Entwurf des Berichts zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vorgestellt. Ab sofort bis zum 31. Mai 2024 können die Potsdamer Bürgerinnen und Bürger nun Hinweise zu dem Entwurf geben.
Alle wichtigen Informationen, Materialien, Kartierungsergebnisse und die bisherigen Beteiligungsschritte sowie der Entwurf des Berichts zum Lärmaktionsplan sind unter www.potsdam.de/laermaktionsplan zu finden. Darüber hinaus ist es auch möglich, den Bericht zu den üblichen Bürozeiten vor Ort an der folgenden Adresse einzusehen: Helene-Lange-Straße 6/7, Raum 1.01.
Hinweise können gegeben werden per E-Mail an Umwelt-Natur@Rathaus.Potsdam.de oder postalisch an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Umwelt-Natur, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Bei Fragen zum Thema Lärmaktionsplan steht den Einwohnerinnen und Einwohnern Frau Kolesnyk vom Bereich Umwelt und Natur, telefonisch unter 0331 289 2861 oder per E-Mail unter Umwelt-Natur@Rathaus.Potsdam.de zur Verfügung.
Im Jahr 2008 wurde für die Landeshauptstadt Potsdam erstmalig ein Lärmaktionsplan erstellt. Dieser wurde in den Jahren 2011 und 2016 fortgeschrieben und im Jahr 2018 letztmalig überprüft. Seit August 2023 wird, basierend auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Brandenburgs sowie Eisenbahnbundesamt (EBA), der Lärmaktionsplan entsprechend den rechtlichen Vorgaben erneut überprüft und fortgeschrieben.