Krampnitz: Beteiligung zur Bebauungsplanung
Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanetwurfs Nr. 141-5A-1 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Bundesstraße 2" der Landeshauptstadt Potsdam
11.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Sätze 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20/2024.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen waren im Planungsportal des Landes Brandenburg bereit gestellt: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam
Kontakt
Frau Frenz
Herr Neurohr
Bereich Stadtraum Nord
Telefon: 0331 289-2517
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, konnten während des oben genannten Zeitraums bei der
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10
14467 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
eingesehen werden.
Einsichtnahme in DIN-Normen
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und/oder sonstige technische Vorschriften und/oder das Farbspektrum können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung
Während der Veröffentlichungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Die Einzelheiten sind in den Hinweisen am Ende der oben bezeichneten Bekanntmachung im Amtsblatt dargestellt.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://www.Potsdam.de/de/Bauleitplanung.