5.1.2016

Frist für Eintragung zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung endet

Volksbegehren (Foto: C. Homann)
Volksbegehren (Foto: C. Homann)
Volksbegehren (Foto: C. Homann)

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ endet am Donnerstag, 14. Januar, um 16 Uhr. Im Bürgerservicecenter im Rathaus gibt es am Samstag, 9. Januar, von 8 bis 12 Uhr zusätzlich die Möglichkeit zur Eintragung in die Unterschriftslisten. In den beiden Zweigbibliotheken ist eine Eintragung nur bis Dienstag, 12. Januar, möglich.

In der Landeshauptstadt Potsdam beteiligten sich bisher circa 9500 Eintragungsberechtigte an dem Volksbegehren. Die Eintragungsorte in Potsdam, in denen die Unterschriftslisten ausliegen, sind:

  • das Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79-81,
    montags von 10 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 9. Januar, von 8 bis 12 Uhr
  • Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1,
    montags von 10 bis 13 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr, donnerstags und freitags von 13 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 12 Uhr
  • Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44,
    montags von 10 bis 15 Uhr, dienstags von 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags und freitags von 13 bis 18 Uhr

Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 14. Januar 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem 15. Januar 2000 geboren sind), seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Unterschriftsleistung ist der Personalausweis vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es sind der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft.

Außerdem können Eintragungsberechtigte ihre Eintragung per Post wie bei einer Briefwahl vornehmen. Hierzu ist beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam ein Eintragungsschein bis spätestens 12. Januar zu beantragen. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax unter der Nummer 0331 289 38 80 oder online unter www.potsdam.de/volksbegehren gestellt werden. Nach Absenden des Antrages erhält der Eintragungsberechtigte vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesendet. Außerdem muss wie bei einer Briefwahl mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass man persönlich den Eintragungsschein gekennzeichnet hat. So wird gesichert, dass jeder nur für sich mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützt.

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen bis zum 14. Januar im ganzen Land Brandenburg mindestens 80 000 gültige Unterschriften geleistet worden sein. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik beschäftigen. Wenn er dem Anliegen nicht statt gibt, wird ein Volksentscheid durchgeführt.