(Information veröffentlicht am 08.01.2024)

Beteiligung an der Bauleitplanung

Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A "Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle

09.01.2024 – 09.02.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37A „Potsdam-Center“, Teilbereich Ehemalige Wagenhalle

Das Änderungsverfahren wurde gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen waren auf Potsdam.de bereitgestellt. Sie waren ebenfalls auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg bereitgestellt unter: https://planungsportal.brandenburg.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam.

Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Sonderamtsblatt Nr 18/2023

Kontakt

Frau Eichler, Bereich Stadtraum Süd-Ost
Telefon: +49 331 289-2527
E-Mail: stadtraum-sued-ost@Rathaus.Potsdam.de

öffentliche Auslegung

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Süd-Ost
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 

Einsichtnahme in DIN-Normen

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Informationen

Frau Eichler, 
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam, Haus 1
Raum 825

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahmen zur Planung

Es wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 und Abs.3 BauGB folgende Hinweise gegeben: Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen zur Planung konnten unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes bis zum 09.02.2024 eingereicht werden.