(Information veröffentlicht am 4.12.2023)

Ausschreibung: Kooperationspartner für Potsdams Bürger-Budgets 2024/25

Antragsformular Kooperationspartner für Bürger-Budgets (Grafik: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)
Antragsformular Kooperationspartner für Bürger-Budgets (Grafik: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)
Antragsformular Kooperationspartner für Bürger-Budgets (Grafik: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)

Seit dem Jahr 2021 gibt es in der Landeshauptstadt Potsdam das Beteiligungsformat der Bürger-Budgets. Potsdamerinnen und Potsdamer können mit Hilfe der Bürger-Budgets konkrete Ideen und Projekte vorschlagen, die anschließend direkt vor Ort finanziert werden. Dabei ist vieles möglich: Es darf sich sowohl um kulturelle, sportliche oder soziale Vorhaben handeln als auch um Ideen, die der Gestaltung der Stadt oder der Ortsteile dienen. Insgesamt stehen dafür 120.000 Euro zur Verfügung. Das Ziel der Bürger-Budgets ist es, über einen Wettbewerb der besten Ideen das unmittelbare Lebensumfeld mitzugestalten.

Interessierte Kooperationspartner können sich bei der Landeshauptstadt Potsdam für die Durchführung der Bürger-Budgets 2024 in der Zeit

vom 4. Dezember 2023 bis einschließlich 4. Februar 2024

bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Als Partner vor Ort können sich beispielsweise Träger von Bürgerhäusern, Vereine, Netzwerke, soziale Einrichtungen oder auch Stadtteilräte bzw. Ortsbeiräte oder andere Institutionen bewerben. Im Unterschied zu den letzten Bürger-Budgets können sich dieses Mal aber auch sozialraumübergreifende Akteure bewerben.

Was sind die Aufgaben der Kooperationspartner?

Als Experten vor Ort sind Sie Ansprechpartner und sammeln Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger. Zudem ermitteln Sie die wichtigsten Ideen (über eine öffentliche Abstimmung oder mit Hilfe einer Bürgerjury) und beauftragen die Umsetzung der wichtigsten Bürgerideen mit den per Zuwendung zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Nicht zuletzt rechnen Sie die verwendeten Mittel gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam per zahlmäßigem Verwendungsnachweis ab.

Was ist die Grundlage für die Bürger-Budgets?

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 4. November 2020 die Rahmenbedingungen zur Durchführung der Bürger-Budgets beschlossen (vgl. DS 20/SVV/1288). Hinzu kommen konzeptionelle Anpassungen, zu denen sich die Lenkungsgruppe des Bürgerhaushalts am 13. November 2023 verständigt hat.

Wieviel Geld steht wann zur Verfügung?

Für die Durchführung der Bürger-Budgets stellt die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2024 insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe verteilt sich auf möglichst sechs Potsdamer Kooperationspartner. Pro Budget stehen maximal 20.000 Euro bereit. Empfohlen wird, einen Betrag in Höhe von 18.000 Euro für die Realisierung der Bürgervorschläge einzuplanen und 2.000 Euro für die Organisation und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Frühestmöglicher Start für die Durchführung der einzelnen Bürger-Budgets ist der 1. April 2024. Bis zum Ende des Jahres 2025 (spätester Stichtag ist der 31.12.2025) sollten die wichtigsten Projekte realisiert sein.

Welche Vorgaben sind zu beachten?

Wesentliches Kriterium ist, dass allen interessierten Potsdamerinnen und Potsdamern die Möglichkeit gegeben wird, eigene Vorschläge einzureichen. Neu ist, in 2024/25, dass neben Ideen für die Stadt- und Ortsteile auch regional übergreifende Zielgruppen (Jugend, Senioren, etc) im Fokus stehen können. Zudem gibt es, im Unterschied zu den vorangegangenen Bürger-Budgets, 2024/25 keinen Maximalbetrag pro Vorschlag mehr. Der Wert von 5.000 Euro pro Vorschlag gilt jedoch weiterhin als Orientierung, damit möglichst viele Projekte realisiert werden können. Im Anschluss an die Ideensammlung muss eine öffentliche Abstimmung über die wichtigsten Anregungen erfolgen (Umfrage oder Jury). Für die Umsetzung der Ideen kann bei den Bürger-Budgets 2024/25 erstmals ein erweiterter Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 genutzt werden.

Ausführliche Auskünfte zur Beteiligung sind im Konzept der Bürger-Budgets nachzulesen, welches Sie im Download-Bereich (siehe unten) finden.

Welche Auskünfte für eine Zusammenarbeit sind notwendig?

Um sich als Partner für die Realisierung von Bürger-Budgets bei der Landeshauptstadt Potsdam zu bewerben, steht Ihnen der „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Realisierung von Bürger-Budgets“ (Downloads siehe unten) zur Verfügung. Hierbei sind u.a. folgende Auskünfte nötig:

  • Name der Institution, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Bankverbindung
  • Vorstellung eines eigenen Konzepts für die Durchführung der Bürger-Budgets
  • Finanzierungsplan (Kostenschätzung)

Welche Auswahlkriterien gelten?

Grundsätzlich gelten folgende Hauptkriterien zur Auswahl:

  • Verständnis der Grundlagen der Bürger-Budgets (insbesondere in Abgrenzung zum gesamtstädtischen Bürgerhaushalt)
  • Darstellung der Organisation des jeweiligen Bürger-Budgets
  • Einsatz innovativer Methoden im Rahmen der Beteiligung
  • Sicherung der Dokumentation der Ergebnisse
  • Referenzen und Erfahrungen.

Über die Auswahl der jeweiligen Kooperationspartner entscheidet das Lenkungsgremium Bürgerhaushalt auf Vorschlag des Kämmerers. Zuwendungsgeber für die Finanzierung der Bürger-Budgets ist die Landeshauptstadt Potsdam.

Info-Termin für Interessierte

Am Mittwoch, 17. Januar 2024, um 13 Uhr besteht die Möglichkeit, bei einem digitalen Informationstermin, offene Fragen zu klären. Bitte melden Sie sich bei Interesse an.

Bewerbungsfrist / Ansprechpartner

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Landeshauptstadt Potsdam
Geschäftsbereich 1
Steuerungsunterstützung 101
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Für weitere Auskünfte und Informationen steht die Projektleitung telefonisch unter 0331-289-1120 oder 1123 sowie per E-Mail unter buergerhaushalt@rathaus.potsdam.de zur Verfügung.

Die Einreichung des vollständig ausgefüllten „Antrags auf Gewährung einer Zuwendung zur Realisierung von Bürger-Budgets“ muss bis spätestens zum 04.02.2024 erfolgen.

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