Kindertagesstätten

kita.JPG
Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie dient dem Wohl u. der Entwicklung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren. Durch die Landeshauptstadt Potsdam ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie sogenannten anderen Betreuungsformen (AKI) in Tageseinrichtungen und anderen Angeboten zu planen und bereitzustellen. Dabei ist dem Wunsch- und Wahlrecht der Betreuungseinrichtung durch die Eltern möglichst zu entsprechen. Die Landeshauptstadt Potsdam sorgt somit in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen für eine pädagogische Vielfalt und eine gute Qualität der Arbeit. Die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur Kindertagesbetreuung erfolgt in Hoheit und Verantwortung von 46 freien Trägern der Jugendhilfe. Die Landeshauptstadt übernimmt die Finanzierung, das Controlling und Qualitätsmanagement. Die Zuständigkeit zur Vorgabe des Personal- und Betreuungsschlüssels liegt grundsätzlich beim Land Brandenburg.

Aufwand im Haushaltsplan 2010: 55.780.400 Euro
Ertrag im Haushaltsplan 2010: 15.933.100 Euro