Gemeindesteuern

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Für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben benötigt die Landeshauptstadt finanzielle Mittel. Mit der Erhebung der Steuern wird ein bedeutsamer Teil der notwendigen Finanzmittel bereitgestellt. So Ergeben sich etwa ein Viertel der kommunalen Erträge aus Steuern. Ordnungspolitische Ziele bestimmter Steuerarten sind beispielsweise die Einschränkung der Anzahl von Spielautomaten (Vergnügungssteuer) und die Steuerung der Anzahl gehaltener Hunde (Hundesteuer). Steuern sind generell nicht zweckgebunden, sie dienen als allgemeine Finanzierungsmittel zur Deckung des Haushalts. So kann bspw. die Hundesteuer nicht explizit für die Hundekotbeseitigung verwendet werden.

geplante Steuereinnahmen 2010 / Erträge:
Gewerbesteuer: 38.500.000 Euro
Grundsteuer: 17.558.000 Euro
Hundesteuer: 480.000 Euro
Vergnügungssteuer: 200.000 Euro
Zweitwohnungsteuer: 120.000 Euro