Hort-/Freizeitbetreuung für Kinder mit geistiger Behinderung

Votierungsliste Nummer: 
16
Laufende Nummer: 
318
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Stand der Umsetzung: 
Vorschlag wurde/wird umgesetzt.

Es wird die professionelle Schulanschluss- und Freizeitbetreuungen für Kinder mit geistiger Behinderung vorgeschlagen. Ziel ist die Entlastung der Familien und der Teilhabe der Kinder am allgemeinen Leben. Bisher fehlt der Blick auf das große Ganze. Eine gute Förderung und Inklusion für geistig behinderte Kinder - besonders an den Nachmittagen - kann helfen, ein höheres Maß an Selbstständigkeit zu erlangen. Das bedeutet später ein geringerer Hilfebedarf.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Landeshauptstadt verfügt über ein gut ausgebautes Netz an sozialer Infrastruktur, auch für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen. An den Grund- sowie weiterführenden Schulen werden diesbezüglich im Rahmen der Ganztagsangebote und Inklusionsprogramme sozial benachteiligte Familien und deren Kinder besonders gefördert. Die Zuständigkeiten für den Erhalt von Leistungen sind auf Grund von Bundes- und Landesgesetzgebung oft gesplittet. Die Wege für die Leistungsempfänger sind daher häufig aufwendig (Begutachtungen- Gesundheitsämter, Behindertenausweise-Landesversorgungsämter, Kindergeld- und Elterngeldstellen etc.). Informationsmaterialien und bereits installierte Dienste, wie Familienwegweiser, Kita- Broschüre, Grundschul-Broschüre, Kita-Tipp, Baby-Begrüßungsdienst, Netzwerk gesunde Kinder u.v.m. bieten schon jetzt einen begleitenden Rahmen. Konkrete Ansprechpartner sind auf der Internetseite www.potsdam.de nachlesbar.
Ein großer Schritt auf dem Weg zu inklusiven Bildungseinrichtungen ging mit dem „Kindertagesstätten-Anpassungsgesetz" (Wirksamkeit 1. Januar 2014) einher. Grundschulkinder mit Behinderungen können demnach ohne Zusatzkosten der Eltern im Hort betreut werden. Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung darf somit nicht nach der Schule enden, sondern soll sich durch alle Lebens- und Lernbereiche ziehen. Der Hort spielt hier eine zentrale Rolle. Neben der Finanzierung und Personalausstattung muss jedoch an der Sensibilisierung und Qualifizierung von Pädagogen, Kindern und Jugendlichen, Eltern, Bürger/innen, Mitarbeiter/innen in Behörden und bei freien Trägern gearbeitet werden, um den behindertengerechten Erfordernissen und Ausstattungen Rechnung zu tragen. Die zuständigen Verantwortungsträger in der Landeshauptstadt Potsdam befinden sich gemeinsam auf einem guten Weg. Neben den Fachleuten sind Hinweise von betroffenen Eltern von äußerster Wichtigkeit.

>> Vorschlag betrifft folgende Produktkonten: 3650200.5317100 und 3650200.5318100

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2015/16 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 1801 Punkte, wurde unter der Nummer 14 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. Dezember 2014 unter der Nummer "DS 14/SVV/1072" der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung übergeben. Der Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März 2015 als „Bereits in Umsetzung“ geändert beschlossen.

Lesen Sie auch: Pressemitteilung Nr. 95 vom 04.02.2016
"Neuer Hort für Jugendliche mit Behinderungen vorgestellt"

Rechenschaft zur Umsetzung:

Eine Freizeitbetreuung für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr ist im Rahmen der Schulanschlussbetreuung im Oberlinhaus möglich. Dieses Angebot ist im Jahr 2016 ans Netz gegangen. Im selben Jahr wurden hierfür Mittel in Höhe von rund 114.000 Euro verausgabt. Seit dem Folgejahr stehen jährlich insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.

Welche Mittel wurden bereitgestellt?

Kostenplanung 2015: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR
Kostenplanung 2016: Aufwand: 83.500 EUR / Ertrag: 0 EUR

Kostenergebnis 2015: Aufwand: 0 EUR / Ertrag: 0 EUR
Kostenergebnis 2016: Aufwand: 114.198 EUR / Ertrag: 0 EUR

Ausblick, Kostenplanung: 800.000 EUR in Summe für 2017 bis 2020


Originalvorschlag:

Schulanschluss- und Freizeitbetreuung (für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung) (Nr. 318)
Wer fragt sich in der Stadt, wo die Kinder sind, die eine geistige Behinderung haben? Obwohl die Schulen voll sind, sieht man diese Kinder auf keinem Spielplatz. Es gibt zudem keine Horte, keine Jugendclubs, keine Sportvereine. Mit wem spielen diese Kinder am Nachmittag? Wo treffen sie Freunde und Gleichgesinnte? Wie sollen sie das ganz gewöhnliche Leben lernen, wenn sie es nicht erleben dürfen? Wer fragt sich, wie einsam diese Kinder sind? Und die Eltern! Sie sind gezwungen, an den Nachmittagen und Wochenenden, Freunde, Kumpels und Spielgeemeinschaften zu ersetzen, als bräuchten sie zu ihrem eigentlichen Leben und der besonderen Pflegetätigkeit keine Erholungsphasen. Schulen mit Förderschwerpunkten gelten als Ganztagsschulen, als wenn um 15.00 Uhr der Tag zu ende sein würde. Für die Eltern bedeutet dieses, jeden Tag um 15.00 Uhr zu hause sein zu müssen. Welcher Arbeitgeber lässt das zu? Was ist es dann mit dem Recht der Familie, für ihren Lebenunterhalt eigenständig aufkommen zu können? Sie werden in den Hilfebezug gezwungen = produzierter Fachkräftemangel! Darf man Familien das antun, wenn sie doch bereit wären zu arbeiten und für sich zu sorgen? In der Schwangerschaft wird einem nahegelegt, ein Kind auszutragen, auch wenn der verdacht einer Behinderung besteht. Es werden Möglichkeiten der Hilfe in den Raum gestellt. Es wird einem aber nicht gesagt, dass diese Hilfen nur fiktiv sind und man allein auf sich gestellt ist. Eine Antwort auf all dies: Professionelle Schulanschluss- und Freizeitbetreuungen für diese Kinder mit dem Ziel der Entlastung der Familien und der Teilhabe der Kinder am allgemeinen Leben. Inclusion findet in dem Rahmen statt, dass die Kindergruppen gemeinsam in professioneller Begleitung das Umfeld erkunden und dabei erlernen. Sie erobern für sich Spielplätze, Einkaufscenter, Öffentliche Verkehrmittel, Jugend- und Sportclubs und die Natur. Sie lernen, was ihnen keine Schule beibringen kann. Sie sehen und werden gesehen. Man lernt sich kennen und tolerieren. Für ihre Zukunft könnte es im besten Fall bedeuten, dass sie viel selbstständiger in der Stadt leben können, gesellschaftliche Vorgaben viel besser akzeptieren und umsetzen. Ein Miteinander wäre viel leichter.
Was oft fehlt ist der Blick auf das große Ganze. Mit jeder Entscheidung gibt es bekanntlich bestimmte Effekte, die mitschwingen und entgegenwirken. Am Beispiel der Schulanschlussbetreuung für Kinder mit Behinderungkönnte man es wie folgt erklären: Diese Betreung kostet Geld. Will man sie qualitativ gut umsetzen, sogar viel Geld. Aber was kostet es, wenn sie nicht da ist? Berufsunfähigkeit der Eltern - ALG II mit den Folgen der fehlenden Altersversorgung... allein das mal hochzurechnen bei nur 100 Haushalten ergibt eine enorme Summe. In einer Familie mit behinderten Kindern gibt es nachweislich eine höhere Trennungsrate. Infolge dessen auch Erkrankungen an Depressionen zw. diverse Überforderungssymptomatiken = Kosten wegen Arbeitsunfähigkeit bzw. für Gesundungszwecke. Auch weiß man, dass diese Familien für Auffälligkeiten bei Geschwisterkinder predesteniert sind. Diese bekommen dann auch Hilfen, Hilfen zur Erziehung ect. Eine gute Förderung für die geistig behinderten Kinder auch bzw. besonders an den Nachmittagen kann helfen, ein höheres Maß an Selbstständigkeit zu erlangen. Das bedeutet später ein geringerer Hilfebedarf.
Fazit - ein intakte Familie kostet weniger Geld, also die Familien unterstützen, auf dass sie sich selber helfen können. Betrachtet man das Große Ganze und nicht nur die offenliegenden Investitionen dann merkt man schnell, dass man mit den entsprechenden Angeboten Geld spart.
Konkreter Vorschlag: Bereich Jug und Soz in diesem Zusammenhang zusammen agieren lassen, denn auch behinderte Kinder sind Kinder und keine Pflegegegenstände!!!

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