Stadtordnung: Pflicht zum Entfernen von Wintersplitt

Laufende Nummer: 
251
Art der Übermittlung: 
Post
Betrifft: 

Mein Vorschlag wäre, alle Hausbesitzer zu verpflichten, den im Winter von den Firmen aufgebrachten Splitt auf den Fußwegen im Frühjahr wieder zu beseitigen. Im Winter ist die Abstumpfung sinnvoll, im Sommer aber sehr störend.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen des Bürgerhaushalts der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt während der Vorauswahl keine ausreichende Punktzahl von den Bürgerinnen und Bürgern und konnte aus diesem Grund nicht im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine solche Zurückweisung bedeutet jedoch nicht, dass der Vorschlag keine weitere Beachtung findet. Zur Kenntnisnahme und möglichen Berücksichtigung wurde die Anregung dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung gestellt.

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