Gutachten gegen den Weiterbetrieb des Atomreaktors in Wannsee

Votierungsliste Nummer: 
11
Laufende Nummer: 
837
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, mit einem Gutachten prüfen zu lassen, welche tatsächlichen, grenzübergreifenden und juristischen Einflussmöglichkeiten bestehen, um der Verantwortung zum Schutz der Potsdamer Bevölkerung im Falle einer Störung des auf Berliner Stadtgebiet stehenden Atomreaktors in Wannsee (BER II) nebst Sammelstelle für radioaktive Abfälle gerecht zu werden. Darüber hinaus ist das Ziel zu verfolgen, eine sofortige Abschaltung des Reaktors einzuleiten.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Die Beauftragung eines Rechtsgutachtens ist nicht erforderlich und wirtschaftlich schwer vertretbar. Die Rechtslage ist eindeutig. Die Landeshauptstadt Potsdam kann auf juristischem Wege nicht gegen den seit Jahrzehnten betriebenen und genehmigten Reaktor vorgehen. Eine entsprechende Klage wäre bereits unzulässig. Es fehlt die Rechtsverletzung zulasten der Landeshauptstadt Potsdam. Gemeinden können sich als Träger der öffentlichen Gewalt grundsätzlich nicht auf eigene Grundrechte oder die ihrer Einwohner berufen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2017 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der Vorauswahl ausreichend, bei der abschließenden Votierung insgesamt 3.473 Punkte und wurde unter der Nummer 12 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2016 unter der Nummer "16/SVV/0688" der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung übergeben. Der Fachbereichsleiter Feuerwehr, Wolfgang Hülsebeck, verwies darauf, dass mit Ergebnissen eines entsprechenden Gutachtens nicht vor der planmäßigen Abschaltung des Forschungsreaktors zu rechnen sei, die für Ende 2019 angekündigt wurde. Zudem sei die Rechtslage eindeutig. Potsdam könne nicht juristisch gegen den Reaktor auf Berliner Gebiet vorgehen. Die Beauftragung eines Gutachtens wurde von Finanzausschuss (11.1.2017) abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung folgte in ihrer Sitzung vom 1.3.2017 der Empfehlung.

Rechenschaft zur Umsetzung:

Dieser Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 1. März 2017 abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgen hierzu im Rahmen der Rechenschaftslegung des Bürgerhaushalts 2017 keine weiteren Ausführungen.
 

Originalvorschlag:

Der Vorschlag wurde nach der Priorisierung vom Redaktionsteam, in dem Vertreter der Bürgerschaft und Verwaltung tätig waren, durch den Vorschlageinbringer neu verfasst:

837 | Gutachten zur Klärung von Einflussnahme- und Klagemöglichkeiten gegen den Weiterbetrieb des Atomreaktor Wannsee (BER II): Der Weiterbetrieb des Atomreaktors Wannsee stellt angesichts des veralteten baulich-technisch Zustands für weite Teile der Babelsberger Bevölkerung ein nicht mehr hinzunehmendes Risiko für Leben, Gesundheit und Eigentum dar (siehe dazu Wissenssammlung zum Forschungsreaktor auf www.atomreaktor-wannsee-dichtmachen.de).
Das Risiko einer terroristisch herbeigeführten Katastrophe kann durch die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Mit dem bestehenden Katastrophenschutzplan und den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften kann die potentiell eintretende Katastrophensituation nicht bewältigt werden.
Um der Verantwortung zum Schutz der hiesigen Bevölkerung vor dem auf Berliner Stadtgebiet stehenden Atomreaktor nebst Sammelstelle für radioaktive Abfälle gerecht zu werden, wird die Stadt Potsdam in Person des Oberbürgermeisters beauftragt mit einem Gutachten prüfen zu lassen, welche tatsächlichen, grenzübergreifenden Einflussmöglichkeiten bestehen, um den Prozess zur sofortigen Abschaltung des Reaktors und zur Sicherung des radioaktiven Materials gegen jedwede Freisetzung einzuleiten. Insbesondere ist zu prüfen, welche erfolgversprechenden Klagewege auf den unterschiedlichen juristischen Ebenen bestehen und wie die Tatsache überwunden werden kann, dass die Potsdamer Bürger offensichtlich, weil nicht auf dem Berliner Hoheitsgebiet lebend, bei der demokratischen Mitbestimmung entrechtet sind, obwohl sie das atomare Risiko mitzutragen haben und im grenzüberschreitenden Katastrophenfall potentiell zu den Opfern mit Schäden für die Gesundheit, das Leben und das Eigentum gehören werden.
Das (kochkarätige, externe) Gutachten soll aus Mitteln des (Bürger)Haushalts finanziert werden und Grundlage sein für weitergehende politische Einflussnahme bzw. ein weiterreichendes (auch finanzielles) Engagement der Stadt Potsdam im Zusammenhang mit der aktuell drängend gegebenen und sich auch auf die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen erstreckenden Bedrohung durch die atomare Technologie bzw. die Lagerung von atomar verstrahlten Abfallprodukten in Berlin-Wannsee.

Kommentare

Vielen Dank für die Idee.
Wir haben aktuell in der Dreiländer Region um Aachen in der Geschicht der Anti-AKW-Bewegung erstmalig den Fall, dass ein CDU-Städteregionsrat ein Klageverfahren gegen einen Nachbarstaat in Bewegung gesetzt hat (siehe http://www.staedteregion-aachen.de).
Potsdam und das Land Brandenburg hatten sich bezüglich des BER II immer auf die bequeme Position gestellt "Wir sind nicht zuständig".
Der Bürgerhaushalt könnte Nachdruck verleihen.

Ich finde diese Initiative ganz hervorragend, hochaktuell !
Die Terrorgefahr ist doch durchaus eine ganz reale Gefahr, ganz abgesehen davon, dass das alte Ding schon lange nicht mehr zugelassen werden dürfte.

Sehr wichtig für uns!

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