(Information veröffentlicht am 18.1.2023)

Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023
Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung in Strafsachen verantwortungsvoll mit. Das Amtsgericht Potsdam sowie das Landgericht Potsdam suchen für die nächste Amtsperiode interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024. Die Landeshauptstadt Potsdam wird dafür Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellen und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

Bewerbungen beim Bereich Recht und Versicherung der Landeshauptstadt Potsdam sind bis zum 16. Februar 2023 möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich mit dem unter Potsdam.de abrufbaren Anmeldeformular zu bewerben.

Schöffinnen und Schöffen stehen im Rahmen der Urteilsfindung die gleichen Rechte zu wie Berufsrichtern. In die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Potsdam zum Schöffenamt darf jede geeignete Person mit deutscher Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 25 und 69 Jahren aufgenommen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Potsdam wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, dürfen das Amt ebenfalls nicht ausüben. Auch Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sind vom Amt ausgeschlossen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl. Im Anschluss liegt die Liste nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zur Einsicht aus. Nach Ablauf der einwöchigen Frist wird die Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Unter Potsdam.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger konkrete Bewerbungsvoraussetzungen. Die Bewerbungen sind zu richten an: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherungen, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam.