(Information veröffentlicht am 30.5.2022)

Ideensammlung und Vorauswahl beendet

Rathaus (Foto: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)
Rathaus (Foto: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)
Rathaus (Foto: Landeshauptstadt Potsdam / Frank Daenzer)

Die Ideensammlung für den Potsdamer Bürgerhaushalt 2023/24 ist beendet. Insgesamt sind mehr als 500 Vorschläge eingegangen. Bis einschließlich Sonntag, 29. Mai 2022, konnten interessierte Potsdamerinnen und Potsdamer ab 14 Jahren per Post oder online an einer Vorauswahl aller eingereichten Hinweise teilnehmen.

Bis zum 31. Mai 2022 fand die Auszählung statt. Hier geht's zum Ergebnis der Vorauswahl / Priorisierung.

Ziel der Abstimmung war es, eine Auflistung der wichtigsten Anregungen für den weiteren Bürgerhaushaltsprozess zu ermitteln.

Das Ergebnis der Priorisierung dient der Arbeit des Redaktionsteams, in dem Vertreter aus Bürgerschaft, Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung tätig sind. Die Gruppe tagt öffentlich vom 7. bis 15. Juni 2022 und prüft alle Vorschläge nach der Gesamtpunktzahl bei der Priorisierung. Dabei werden die Bürgerideen zunächst auf ihre Zulässigkeit beim Potsdamer Bürgerhaushalt geprüft, ähnliche Ideen zusammengefasst und Hinweise, für die die Stadtverwaltung nicht zuständig ist, aussortiert. Dies gilt auch für Vorschläge, die nicht durch die Stadt steuerbar sind und sich bspw. auf Bundes-, Landes- oder andere Gesetze und Vorgaben beziehen. Zuletzt werden die übrigen Vorschläge folgenden drei Kategorien zugeordnet:

  • Haushaltssicherung (10 Vorschläge)
  • Laufender Haushalt (20 Vorschläge)
  • Investitionen (10 Vorschläge)

So entsteht eine Liste aus 40 Bürgervorschlägen für das weitere Beteiligungsverfahren, die „Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger“.

Diese Liste wird dann mit fachlichen Einschätzungen sowie Aussagen zu den Kosten versehen und ab 22. August 2022 erneut allen Potsdamerinnen und Potsdamern zur Abstimmung gestellt.
 

 

Ziel des Bürgerhaushalts ist es, bis zum Ende des Jahres die 20 wichtigsten Empfehlungen der Einwohnerschaft zu ermitteln. Diese werden der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung übergeben und können nach einem entsprechenden Beschluss auch Eingang in den Haushalt der Stadt finden.