Volksbegehren gegen Massentierhaltung
Am 15. Juli ist das Volksbegehren gegen die stetige Ausbreitung von Massentierhaltungsanlagen und für artgerechte Tierhaltung im Land Brandenburg gestartet. Im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam haben sich bereits Bürgerinnen und Bürger in die ausliegende Unterschriftslisten eingetragen. Die Listen liegen hier noch ein halbes Jahr bis Mitte Januar 2016 aus. Weiterhin liegen die Listen auch in den Zweigbibliotheken Am Stern und Waldstadt aus.
Die Öffnungszeiten der drei Standorte in Potsdam sind wie folgt:
Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81
- montags 10 bis 18 Uhr
- dienstags 8 bis 18 Uhr
- mittwochs 8 bis 18 Uhr
- donnerstags 8 bis 18 Uhr
- freitags 8 bis 14 Uhr
Zweigbibliothek Am Stern, Joh.-Kepler-Platz 1
- montags 10 bis 13 Uhr
- dienstags 13 bis 18 Uhr
- donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
- samstags 10 bis 12 Uhr
Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
- montags 10 bis 15 Uhr
- dienstags 13 bis 18 Uhr
- donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
Nur hier können Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren durch Eintragung in die amtlichen Unterschriftslisten unterstützen.
Allerdings gibt es noch die Möglichkeit der brieflichen Unterschrift. „Diese Möglichkeit wurde schon rege in Anspruch genommen. Das Wahlbüro hat bis Freitag schon mehr als 400 Eintragungsscheine an Unterstützerinnen und Unterstützer versandt“, so der Kreisabstimmungsleiter Dr. Matthias Förster. Um an der Briefeintragung teilzunehmen, ist beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam ein Eintragungsschein zu beantragen. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax unter 0331/289 38 80 oder elektronisch gestellt werden (über ein Online-Formular unter www.potsdam.de/volksbegehren). Auf diesen Antrag erhält der Eintragungsberechtigte vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesendet. Jedem Eintragungsschein wird der Wortlaut des Volksgehrens beigelegt. Außerdem muss wie bei einer Briefwahl mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass der Eintragungsschein persönlich gekennzeichnet wurde. So wird gesichert, dass jeder nur für sich mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützt.
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen in der Landeshauptstadt Potsdam, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 14. Januar 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (also die vor dem 15. Januar 2000 geboren sind), seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Unterschriftsleistung in den drei Eintragungsstellen ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es ist der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. „Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft“, so Dr. Förster.
Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen bis zum 14. Januar 2016 im ganzen Land Brandenburg mindestens 80 000 gültige Unterschriften geleistet werden. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik.