Kitagebühren senken und Beitragsordnung anpassen

Votierungsliste Nummer: 
14
Laufende Nummer: 
271
Art der Übermittlung: 
Internet
Betrifft: 
Stand der Umsetzung: 
Vorschlag wurde/wird umgesetzt.

Die Gebühren in Potsdam sind enorm für berufstätige Eltern. Durch eine Senkung der Beiträge kann die Stadt Potsdam die Lebenssituation vieler Familien verbessern und auch den wichtigen Schritt in Richtung kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands gehen. Erstens sollte die Bemessung nicht nach dem Bruttogehalt berechnet werden und zweitens sollten Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) nicht mitgezählt werden. In anderen Bundesländern zahlt man mittlerweile ab dem dritten Kitajahr nichts mehr. Das Ungleichgewicht zwischen benachbarten Kommunen Berlin und Potsdam könnte man durch die Senkung der Betreuungskosten endlich geringfügig abmildern. Und nicht nur in Berlin sind die Betreuungskosten geringer, selbst in Michendorf, Saarmund und vielen weiteren benachbarten Landkreisen.

Bewertung / Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam: 

Potsdam ist sehr kinderfreundlich und verfügt im Vergleich zu anderen Städten oder Kommunen über ausreichende Anzahl von Kita-/Krippenplätzen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist gemäß Stadtverordnetenbeschluss (13/SVV/0664) gehalten, die Beitragsdeckelung ab einem Jahreseinkommen von mehr als 77.000 Euro (Brutto) zum 01.01.2015 aufzuheben. Daneben wird beabsichtigt, nicht nur die Einkommensgrenze nach oben zu verändern, sondern gemeinsam mit allen Verantwortungsträgern eine gerechte und sozialverträgliche Elternbeitragsordnung zu entwickeln, die die Besonderheiten der Landeshauptstadt berücksichtigt. Auch die Verbindung zwischen Qualität des Angebotes und des realisierbaren Beitrags wird in der neuen Beitragsordnung berücksichtigt.

>> Aktualisierung November 2014: Elternbeiträge sollen grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler im Rahmen der Sozialverträglichkeit berücksichtigen. Die Elternbeitragsordnung ist zwischen den Jahren 2003 und 2013 nicht verändert worden. Zum 01.01.2014 wurde die Beitragsfrei-heitsgrenze auf 12.500 Euro angehoben. Generell keine Beiträge zu erheben, würde mit der gesetzlichen Verpflichtung des § 17 (1) KitaG kollidieren. Träger haben grundsätzlich die Wahl, Elternbeiträge auf der Grundlage des Brutto- oder auch des Nettoeinkommens festzusetzen. In der Landeshauptstadt Potsdam fiel die Entscheidung auf die Bruttovariante. Da bei der Bruttovariante nur noch Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden müssen, ist dieses Verfahren mit erheblich weniger Aufwand verbunden und für die Vielzahl der unterschiedlichen individuellen Erfordernisse gerechter. Vielmehr gilt es entsprechend der Entwicklung, die Beiträge sozialverträglich zu gestalten. Sowohl die Kosten eines Kita-Platzes, als auch die Einkommen verändern sich. Eine Analyse dieser Veränderungen sollte kontinuierlich erfolgen. Zu empfehlen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss (13/SVV/0664) ist die Landeshauptstadt im ersten Schritt gehalten, die Beitragsdeckelung von derzeit 77.000 Euro aufzuheben. Es ist darüber hinaus beabsichtigt, nicht nur die Einkommensgrenze nach oben zu verändern, sondern gemeinsam mit allen Beteiligten eine gerechte und sozialverträgliche Regelung unter Beachtung der Verbindung zwischen Qualität des Angebotes und des realisierbaren Beitrags zu entwickeln. Mit einem Inkrafttreten zum Kita-Jahr 2015/2016 (01.08.2015) wird gerechnet.

Kosten der Umsetzung: 

Mit dem Doppelhaushalt 2015/16 wird der Zuschuss der Landeshauptstadt Potsdam (Ausgaben minus Einnahmen) auf rund 55 Mio. Euro pro Jahr für die Kindertagesbetreuung steigen. Jede Verringerung der Kitagebühren würde diesen Zuschussbedarf erhöhen.

>> Vorschlag betrifft folgende Produktkonten: 3650200.5317100 und 3650200.5318100

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft: 

Der Vorschlag wurde im Bürgerhaushalt 2015/16 der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Er erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2239 Punkte, wurde unter der Nummer 11 in die "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 3. Dezember 2014 unter der Nummer "DS 14/SVV/1068" der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung übergeben. Der Bürgervorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. März 2015 als „Bereits in Umsetzung“ geändert beschlossen.

Rechenschaft zur Umsetzung:

(Stand 12/20202) Zuletzt wurden Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Inanspruchnahme von Kindertagestätten in der Landeshauptstadt Potsdam zum 1. August 2018 beschlossen. Dabei wurde unter anderem die Einhaltung einer Beitragsfreigrenze bis 22.000 Euro berücksichtigt und somit dem Wunsch nach einer Entlastung, insbesondere für Geringverdienende, entsprochen. Aktuell erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam zudem ein Verfahren der Rückzahlung zu viel gezahlter Elternbeiträge. Dabei erhalten Eltern auf Antrag Elternbeiträge erstattet. Damit werden identifizierte Fehler korrigiert und weitere Schritte in Richtung einer Beitragsentlastung, insbesondere für Geringverdienende, sichergestellt. Ergänzend sind jedoch Maßnahmen des Landes Brandenburg zu erwähnen, die zu einer deutlichen Entlastung führten und den Einstieg in eine Elternbeitragsfreiheit ermöglichen: Ab 1. August 2018 wurden Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut. Alle Kinder aus Familien, die Sozialleitungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, wurden ab 1. August 2019 beitragsfrei in der Kita betreut.

Welche Mittel wurden bereitgestellt?

Eine Herauslösung von Kosten der einzelnen Maßnahmen, die durch den Bürgervorschlag entstanden sind, ist aufgrund der oben beschriebenen Sachlage nicht möglich. Daher folgen hier die Gesamtkosten für die Bereitstellung der Kita-Betreuung.

Kostenplanung 2015: Aufwand: 71.488.800 EUR / Ertrag: 18.840.700 EUR
Kostenplanung 2016: Aufwand: 72.363.100 EUR / Ertrag: 19.037.000 EUR

Kostenergebnis 2015: Aufwand: 71.258.059 EUR / Ertrag: 21.141.519 EUR
Kostenergebnis 2016: Aufwand: 77.483.451 EUR / Ertrag: 27.380.482 EUR

Ausblick, Kostenplanung: Aufwand: 410.566.600 EUR / Ertrag: 149.313.500 EUR in Summe für 2017 bis 2020
 

Originalvorschlag:

Elternbeitragsordnung Kita und Tagespflege (Nr. 271)
Die Gebühren in Potsdam sind enorm für berufstätige Eltern. Nicht allein, dass die Mieten kaum noch tragbar sind, da werden die Berufstätigen auch noch bei der Betreuung ihrer Kinder ordentlich abgezockt. Erstens sollte die Bemessung nicht nach dem Bruttogehalt berechnet werden und zweitens sollten Sondervergütungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.) nicht mitgezählt werden. Das wäre schon mal ein Anfang. In anderen Bundesländern zahlt man mittlerweile ab dem 3. Kitajahr nichts mehr. Durch eine Senkung der Beiträge kann die Stadt Potsdam die Lebenssituation vieler Familien verbessern und auch den wichtigen Schritt in Richtung kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands gehen. Kitagebühren senken, damit die Eltern wieder mehr in der Tasche haben, um ihren Kindern in ihrer Freizeit, die ihnen nach dem Arbeiten noch bleibt, mehr bieten zu können, da in Potsdam vieles auch sehr teuer ist. Das Ungleichgewicht zwischen benachbarten Kommunen Berlin und Potsdam könnte man durch die Senkung der Betreuungskosten endlich mal geringfügig abmildern. Und nicht nur in Berlin sind die Betreuungskosten geringer, selbst in Michendorf, Saarmund und vielen weiteren benachbarten Landkreisen. Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind für den weiteren Bildungsweg entscheidend. Der Besuch der Krippe / des Kindergartens ist dabei ein wichtiger Baustein und da sollten nicht die berufstätigen Eltern geschröpft werden.

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