(Information veröffentlicht am 28.5.2021)

Hinweise zur Neufassung der Stellplatzsatzung

eufassung der Stellplatzsatzung 2021 (Ausschnitt der Übersichtskarte zur Reduzierung notwendiger Stellplätze)
eufassung der Stellplatzsatzung 2021 (Ausschnitt der Übersichtskarte zur Reduzierung notwendiger Stellplätze)
eufassung der Stellplatzsatzung 2021 (Ausschnitt der Übersichtskarte zur Reduzierung notwendiger Stellplätze)

Amtliche Bekanntmachung:

Die geplante für das gesamte Stadtgebiet geltende Stellplatzsatzung dient im Wesentlichen folgenden Zielen und enthält die dementsprechenden Anpassungen:

Die Anzahl notwendiger Stellplätze soll unter zu Hilfenahme eines Mobilitätskonzepts reduziert werden können (zur Notwendigkeit flexiblerer Regelung vergleiche den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Drucksachennummer: 19/SVV/0342).

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Drucksachennummer: 19/SVV/0728) soll der stärkeren Verbreitung von einspurigen Lastenrädern, Dreirädern und anderen Sonderformen als Ersatz für die Kfz-Nutzung entsprochen und deren Abstellmöglichkeiten verbessert werden.

Ein weiteres Ziel ist eine Modifikation der Richtzahlenliste hinsichtlich der Anzahl notwendiger Fahrrad-Abstellplätze, in dem auf den zu erwartenden Anteil des Fahrrads am Verkehrsmittel-Mix in Potsdam Bezug genommen wird. Damit wird der Fahrradverkehr mit dem Kfz-Verkehr gleichgestellt.

Mit den politischen Vorgaben, den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr in der Potsdamer Innenstadt zu reduzieren, wird hier die Zahl der geforderten notwendigen Stellplätze verringert.

Die Ablösebeträge und die Abgrenzung der Stadtgebiete, in denen diese gelten, werden an die aktuelle Entwicklung der Bodenrichtwerte angepasst.

Öffentlich ausgelegt wurden die Stellplatzsatzung mit ihren Anlagen (Richtzahlenliste, Übersichtskarten) und die Begründung zur Stellplatzsatzung.

Die öffentliche Beteiligung zur geplanten Änderung der Stellplatzsatzung fand statt gemäß § 87 Abs. 8 BgbBO vom 28.05.2021 bis einschließlich 28.06.2021.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Beteiligung sind, konnten während des oben genannten Zeitraums auf Potsdam.de eingesehen werden.

Außerdem konnten die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 1 nach Anmeldung eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme, der konkreten räumlichen Bedingungen und etwaigen persönlichen Rücksprachen für die öffentliche Auslegung der Stellplatzsatzung waren abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der Infektionszahlen. Die Einzelheiten wurden auf Nachfrage telefonisch oder per Mail mitgeteilt.

Informationen:
Bereich Verkehrsentwicklung
Herr Dr. Leben
Tel.: +49 331 / 289 - 2541 (Sekretariat)
dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: verkehrsentwicklung@rathaus.potsdam.de (Montag bis Freitag)

Abhängig von der Infektionslage in Potsdam galten auch für eine Einsichtnahme vor Ort bestimmte Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und für das Betreten von Verwaltungsgebäuden (Hygiene- und Abstandsregelungen, Tragepflichten eines Mund-Nasen-Schutzes). Dazu zählen die Maßgaben der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie geltende Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Potsdam.

Es wurde aber darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet auf der Seite der Landeshauptstadt (siehe oben) zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen. Nachfragen waren auch telefonisch und per E-Mail möglich.

Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Es wurde darum gebeten, Stellungnahmen ausschließlich auf dem schriftlichen Weg postalisch (Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Verkehrsentwicklung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam) oder per Mail (verkehrsentwicklung@rathaus.potsdam.de) oder per Fax (0331 289-842541) einzureichen.