(Information veröffentlicht am 8.2.2018)

Ehrenamtliche Schöffen für Jugendgerichte gesucht

Die Landeshauptstadt sucht Potsdamerinnen und Potsdamer, die ab dem kommenden Jahr als ehrenamtliche Schöffen bei Jugendgerichtsprozessen mitwirken möchten.

Ende des Jahres 2018 endet die Amtsperiode der im Jahr 2013 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten. Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Jugendkammern werden für die Amtszeit 2019 bis 2023 insgesamt 29 Jugendhaupt- und Hilfsschöffen benötigt. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Tätigkeit haben, können sich bis zum 31. März 2018 schriftlich bei der Stadtverwaltung Potsdam, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam) bewerben.

Hier finden Sie die standardisierten Bewerbungsunterlagen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in den Verhandlungen gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) mitwirken. Es ist Aufgabe des Jugendamtes, für die Wahl der Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind.

Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Vorschlagslisten sind bis zum 31. Mai 2018 aufzustellen. Im Anschluss liegen die Listen, nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit, für jedermanns Einsicht im Jugendamt aus. Nach Ablauf der Frist (eine Woche) wird die Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in seiner Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wer sich um das Amt als Jugendschöffe bewirbt, sollte darüber hinaus über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Personen, die beispielsweise gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, die als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR beschäftigt waren beziehungsweise in Berufsgruppen wie Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs und hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer tätig sind, können keine ehrenamtlichen Schöffen sein.