11 | Die Verwaltungsgebührensatzung ist zuletzt 2017 geändert worden und das Gebührenverzeichnis zuletzt 2013. Die Gebühren müssen dringend angepasst werden, um bei Leistungen die für die Stadt nicht verpflichtend sind, nicht unnötig defizitär zu arbeiten. Und die Deckelung auf maximal 1000,- € muss aufgehoben werden.