(Information veröffentlicht am 13.3.2020)

Bewerberaufruf: Ehrenamtliches Richteramt in der Sozialgerichtsbarkeit

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Die Landeshauptstadt Potsdam ruft Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht Potsdam oder am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu bewerben.

Im ehrenamtlichen Richteramt bringen Sie Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus Ihrem Leben in gerichtliche Verhandlungen und Beratungen ein. Genau wie Ihre hauptamtlichen Kollegen sind Sie an Recht und Gesetz gebunden, bei der Rechtsfindung weisungsfrei und zu absoluter Neutralität verpflichtet. In der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung haben Sie die gleichen Rechte und tragen die gleiche Verantwortung wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Die Kammern des Sozialgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt. Die Entscheidungen des Landessozialgerichts werden durch Senate getroffen, denen eine Berufsrichterin bzw. ein Berufsrichter als Vorsitz, zwei weitere Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter angehören.

Ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit werden aufgrund von Vorschlagslisten ausgewählt. Die Vorschlagslisten werden themenbezogen durch verschiedene Träger und Einrichtungen erstellt. In den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte mit. Für die sonstigen Kammern sind die in § 14 Abs. 1 bis 3 SGG benannten Einrichtungen und Verbände vorschlagsberechtigt. Die Vorschlagslisten werden dann an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg weitergeleitet, welches über die Berufung entscheidet. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Im Land Brandenburg gibt es keine Festlegung zu einem einheitlichen Beginn der Amtsperiode. Die Amtsperioden der ehrenamtlichen Richter beginnen daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Auf Vorschlag der Landeshauptstadt Potsdam werden regelmäßig 3 ehrenamtliche Richterstellen am Sozialgericht und 2 ehrenamtliche Richterstellen am Landessozialgericht besetzt. Für beide Gerichte werden derzeit Interessenten für das ehrenamtliche Richteramt gesucht.

Wer kann sich bei der Landeshauptstadt Potsdam um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für das ehrenamtliche Richteramt in der Sozialgerichtsbarkeit bewerben?

Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Mindestalter bei Amtszeitbeginn
  • 25 Jahre (Sozialgericht)
  • 30 Jahre (Landessozialgericht)
  • Wohnsitz in Potsdam
  • Für die Berufung an das Landessozialgericht soll eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht ausgeübt worden sein

Ausgeschlossener Personenkreis:

  • wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
  • wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt,
  • Bedienstete der Landeshauptstadt Potsdam,
  • wer in Vermögensverfall geraten ist,
  • wer nach § 44a Deutsches Richtergesetz nicht berufen werden soll
  • Berufsrichter
  • Mitglieder eines Landtages oder des Bundetages.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail mit dem untenstehenden Bewerbungsbogen bis zum 03.04.2020 an:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Recht und Versicherung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
 

Fax: 0331 / 289 1531

E-Mail: recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de

Auskunft erteilt: Frau Aust (0331 / 289 1553)

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