Beteiligung an der Flächennutzungsplan-Änderung "Krampnitz"
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderungen mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der FNP-Änderung "Krampnitz" (14/17 A), die im Amtsblatt 06/2018 am 31. Mai 2018 amtlich bekanntgemacht wurde, fand statt vom 11. Juni 2018 bis 11. Juli 2018.
- Ort der Auslegung: Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Bereich Stadtentwicklung, Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam, 8. Etage im Flurbereich.
- Zeit der Auslegung: montags bis donnerstags: 7 bis 18 Uhr, freitags: 7 bis 14 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gern erörtern wir die Planung auch vorher mit Ihnen – per E-Mail, telefonisch oder bei uns vor Ort, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr. Auch außerhalb dieser Dienstzeiten ist eine Erörterung möglich, jedoch nur nach telefonischer Vereinbarung. Melden Sie sich dafür bitte im Sekretariat des Bereichs Stadtentwicklung (Zimmer 816, Telefon: +49 331 289-2541, E-Mail:Stadtentwicklung@Rathaus.Potsdam.de).
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.