(Informtion veröffentlicht am 15.10.2020)

Beteiligung an der Bauleitplanung

Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A
Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A

Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A

Verfahrensstand:

15.10.2020 – 18.11.2020 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, Teilbereich Max-Planck-Straße 14-16A

Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt 16/2020

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.

Kontakt

Frau Eichler, Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: +49 331 289-2527
E-Mail: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de

Aushang im

Fachbereich Stadtplanung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr

Einsichtnahme in DIN-Normen

Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14476 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Informationen bei:

Frau Eichler, Zimmer 825
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahme zum Bebauungsplan:

Stellungnahmen konnten schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes vom 15.10.2020 bis zum 18.11.2020 eingereicht werden.

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Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B)

Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B)
Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B)
Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B)
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderungen mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der FNP-Änderung "Krampnitz" (14/17 B), die im Amtsblatt 14/2020 am 10. September 2020 amtlich bekanntgemacht wurde, fand statt vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020.

  • Ort der Auslegung: Fachbereich Stadtplanung, Bereich Stadtentwicklung, Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam, 8. Etage im Flurbereich.
  • Zeit der Auslegung: montags bis donnerstags: 7 bis 18 Uhr, freitags: 7 bis 14 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder per E-Mail (stadtentwicklung@rathaus.potsdam.de) eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

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Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“

Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“
Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“
Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“
Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss vom 05.12.2018

17. Oktober 2019 bis einschließlich 1. November 2019 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

19. Oktober bis einschließlich 20. November 2020 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16/2020.

Die auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.

Kontakt

Herr Brinkkötter, Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: +49 331 289-2523
E-Mail: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de

Aushang im

Fachbereich Stadtplanung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich

(Bitte die nachfolgenden Hinweise bezüglich Corona-Schutz beachten.)

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr

Informationen bei

Herr Brinkkötter, Zimmer 826
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahmen zum Bebauungsplan

Stellungnahmen zur Planung konnten schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 20. November 2020 eingereicht werden.

 

Hinweise bezüglich Corona-Schutz (SARS-CoV-2):

  • Die Unterlagen können bei der Landeshauptstadt Potsdam nach Anmeldung eingesehen werden.
  • Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache werden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.
  • Es wird aber darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet auf der Seite der Landeshauptstadt oder der Seite des Landesportals (siehe oben) zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen.
  • Es wird darum gebeten, Stellungnahmen ausschließlich auf dem schriftlichen Weg postalisch (Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam) oder per Mail (stadtentwicklung@rathaus.potsdam.de) oder per Fax (0331 289-842541) einzureichen.

Hinweise zum Datenschutz:

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.potsdam.de/kategorie/beteiligung-der-bauleitplanung