Bebauungsplan Nr. 141-4 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost"
Verfahrensstand: 25. April 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-4 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost"
Im Sonderamtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 10 vom 7. April 2022 wurde auf Seite 7 ff. die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB amtlich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs wurde dabei in einem beigefügten Kartenausschnitt auf Seite 11 dargestellt. Durch ein Versehen stellt dieser beigefügte Kartenausschnitt den räumlichen Geltungsbereich eines vorangegangenen Entwurfs dar. Die geplante Auskragung der öffentlichen Grünfläche östlich des Bestandsgebäudes K11 (Offizierswohnheim)“ war dort noch nicht enthalten. Dieser Kartenausschnitt, der Teil der vorbezeichneten Bekanntmachung im Sonderamtsblatt Nr. 10 vom 7. April 2022 war, wurde daher durch den Kartenausschnitt (Korrektur Geltungsbereich) ersetzt, der der vorliegenden Korrekturbekanntmachung im Sonderamtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 15 vom 19.05.2022 beigefügt war, Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Sonderamtsblatt Nr. 15/2022
Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ wurde entsprechend verlängert und fand gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB statt:
vom 25.04. bis einschließlich 17.06.2022
Die Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Ost“ im Sonderamtsblatt Nr. 10 vom 7. April 2022 blieb im Übrigen unverändert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt, Sonderamtsblatt Nr. 10/2022
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.
Kontakt
Frau Kunert, Bereich Stadtraum Nord
Telefon: 0331 289-3249
E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de
Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs beziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.