(Information veröffentlicht am 10.3.2022)

Auslegung Regionalplan

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 5.10.2021, bestehend aus textlichen Festlegungen und Festlegungskarte mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens und die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 2 Absatz 3 RegBkPlG beschlossen.

Der Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 bezieht sich auf die gesamte Region „Havelland-Fläming“ und beinhaltet zeichnerische sowie textliche Festsetzungen zu folgenden Themen:

  • Siedlung: Vorbehaltsgebiete Siedlung, Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte
  • Hochwasserschutz: Vorbehaltsgebiete vorbeugender Hochwasserschutz, Vorbehaltsgebiete Potentialflächen für die Gewässerretention, Vorbehaltsgebiete Havelpolder, Vorbehaltsgebiete Potenzialflächen für die gesteuerte Retention
  • Windenergienutzung: Eignungsgebiete für Windenergienutzung
  • Oberflächennahe Rohstoffe: Vorranggebiete Rohstoffgewinnung, Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung, Grundsatz Verkehrserschließung der Gebiete Rohstoffgewinnung
  • Landwirtschaft: Vorranggebiete für die Landwirtschaft

Der Entwurf wurde mit seiner Begründung, den ergänzenden Unterlagen sowie dem Umweltbericht vom 10. März 2022 bis einschließlich 10. Mai 2022 ausgelegt bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming sowie in den Landkreisen des Landes Brandenburg, der Stadt Brandenburg an der Havel und der Landeshauptstadt Potsdam. In der Landeshauptstadt wird unter Berufung auf § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die öffentliche Auslegung der Unterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Vom 10. März 2022 bis einschließlich 9. Juni 2022 konnten bei den oben genannten Auslegungsstellen Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wurde darum gebeten, sich vor dem Aufsuchen der Auslegungsstellen über die aktuellen jeweils vor Ort geltenden Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 zu informieren.